AGB efa Düsseldorf

§ 1 Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Trägers der Evangelischen Familienbildung in Düsseldorf (im Folgenden: Familienbildungsstätte). Veranstalter ist das Evangelische Familienbildungswerk Düsseldorf e.V., Hohenzollernstr. 24 40211 Düsseldorf.

  2. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen, Kündigungen) können per Brief, E-Mail oder Login-Homepage abgegeben werden, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem der Verbraucher*in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt. Anmeldungen können auch fernmündlich erfolgen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Ankündigung von Veranstaltungen stellt kein Vertragsangebot dar. 

  2. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen muss schriftlich (auch per E-Mail) unter Angabe des vollen Namens, der Anschrift und Telefonnummer erfolgen. Für kostenpflichtige Veranstaltungen ist ebenfalls ein SEPA-Mandat mit der Berechtigung zum Einzug der Kursgebühr von Ihrem Konto oder eine Barzahlung im Anmeldebüro erforderlich.

  3. Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des festgesetzten Teilnahmeentgeltes, auch für durch Sie angemeldete andere Personen.

  4. Der/die Anmelder*in ist an die Anmeldung 20 Tage lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt durch eine Annahmeerklärung der Familienbildungsstätte zustande.

  5. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

§ 3 Vertragspartner*in und Teilnehmer*in

  1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Familienbildungsstätte als Veranstalterin und der Anmelder*in (Vertragspartner*in) begründet. 

  2. Der/Die Anmelder*in kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer*in) begründen. Diese ist der Familienbildungsstätte namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der Familienbildungsstätte. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

  3. Die Familienbildungsstätte darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

§ 4 Kostenbeitrag

  1. Der Kostenbeitrag ergibt sich aus der Information im Programm (www.efa-duesseldorf.de). Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des Beitrages in entsprechender Höhe.

  2. Es gibt eine Möglichkeit zur Ermäßigung, solange genügend Fördermittel des Landes NRW zur Verfügung stehen. Bitte sprechen Sie uns an. 
    Ein Antrag zur Ermäßigung muss bis zum ersten Kurstag beim Familienbildungswerk eingereicht sein. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

  3. Bei bereits ermäßigten Kursen in einzelnen Stadtteilen, Einzelveranstaltungen bis zu drei Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen mit Übernachtung, Kursen für die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen (QHB-Kurse) und Kindergruppen ohne Eltern kann kein Gebührennachlass gewährt werden.

  4. Die Kostenbeiträge sind mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht nicht.

  5. In Ausnahmefällen kann eine Ratenzahlung gewährt werden; der Restbetrag wird spätestens einen Monat vor Ablauf des Kurses fällig.

§ 5 Durchführung der Kurse

  1. Die Mindestzahl der Teilnehmer*innen hängt mit der Veranstaltungsart zusammen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Familienbildungsstätte nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen. 

§ 6 Organisatorische Ausgestaltung

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.

  2. Die Familienbildungsstätte kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung in angemessen Rahmen ändern. Die örtliche Veränderung bezieht sich auf das Düsseldorfer Stadtgebiet. Ebenfalls kann die Familienbildungsstätte in begründeten Fällen in Präsenz geplante Veranstaltungen online durchführen. Bei Veränderung der Kurszeiten ist die Art der Veranstaltung sowie ihre Zielgruppe zu berücksichtigen. In diesem Fall gilt § 7 Abs. 5.

  3. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Familienbildungsstätte nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, gilt § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 sinngemäß. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, wird eine entsprechende Erstattung seitens der Familienbildungsstätte gewährleistet. 

§ 7 Rücktritt und Kündigung

  1. Die Familienbildungsstätte kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Familienbildungsstätte nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In Fall der teilweisen Leistungserbringung wird der Kostenbeitrag nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für Vertragspartner*in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für Teilnehmer*in ohne Wert ist.

  2. Die Familienbildungsstätte wird die Vertragspartner*in und ggf. die Teilnehmer*in über die Umstände, die sie nach Maßgabe des vorgenannten Absatzes zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Ende des Kurses erstatten.

  3. Wird der geschuldete Kostenbeitrag nicht nach Ablauf der in § 4 Absatz 3 genannten Frist entrichtet, kann die Familienbildungsstätte vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Stornogebühr von 10,00 €. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.

  4. Die Vertragspartner*in kann vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Dies ist bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt nach diesem Zeitpunkt wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro fällig. Erfolgt der Rücktritt weniger als 8 Tage vor Kursbeginn, ist die Gesamtgebühr zu zahlen. Der Vertragspartner*in steht ausdrücklich der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die hiesige Pauschale. Obiges gilt für alle Kurse und Angebote der efa mit Ausnahme der Ausbildungskurse für Kindertagespflegepersonen (QHB-Kurse) und Veranstaltungen mit Übernachtung (Bildungsfahrten und -wochenenden). Für Bildungsfahrten sowie -wochenenden gilt: Ein Rücktritt ist bis 8 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt der Rücktritt weniger als 8 Wochen vor Kursbeginn, ist die volle Kursgebühr zu zahlen. Kann der Platz anderweitig vergeben werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro fällig. Der Vertragspartner*in steht ausdrücklich der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die hiesige Pauschale.

  5. Die Familienbildungsstätte und die Vertragspartner*in können jeweils den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für die Familienbildungsstätte liegt insbesondere vor:

    1. Wiederholte Verstöße gegen die Bestimmungen der Haus- bzw. Benutzungsordnung vorliegt nach vorheriger Abmahnung

    2. Gemeinschaftswidriges Verhalten wie Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geruchsbelästigung sowie querulatorisches Verhalten nach vorheriger Abmahnung

    3. Ehrverletzungen z. B. Beleidigungen gegenüber der Kursleiter*in, Teilnehmer*innen oder Mitarbeiter*innen der Familienbildungsstätte

    4. Vor einer Abmahnung kann auch ein Ausschluss der Teilnehmer*in als milderes Mittel erfolgen. Hinsichtlich des Vergütungsanspruches gilt Absatz 1 entsprechend.
      Ein wichtiger Grund für die Teilnehmer*in liegt insbesondere vor:

    5. Organisatorischen Änderungen nach § 6 Abs. 2 sind der Teilnehmer*in unzumutbar; dies ist durch die Teilnehmer*in zu begründen und entsprechend nachzuweisen.

  6. Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht, insoweit Kurse über mehrere Semester bzw. Kurseinheiten durchgeführt werden. Die Kündigung kann dabei grundsätzlich nur bis zum Ende des jeweiligen Semesters bzw. bis zum terminlichen Ende der angesetzten Kurseinheiten erfolgen. Die Höhe der Rückzahlung von bereits entrichteten Kursgebühren aufgrund einer rechtmäßigen Kündigung bemisst sich nach Absatz 1.

§ 8 Urheberschutz

  1. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Familienbildungsstätte nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

  2. Jede Teilnehmer*in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lernzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 9 Datenschutz

Die Familienbildungsstätte unterliegt den Regelungen des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche Deutschland (DSG-EKD) in der jeweils gültigen Fassung. Über die Erhebung von personenbezogenen Daten informiert die Familienbildungsstätte über ein gesondertes Informationsblatt, welches Teilnehmer*innen durch Aushang in der Familienbildungsstätte durch Aushändigung in der Familienbildungsstätte einsehen können und/oder unter folgender Internetadresse abrufen können: https://www.efa-duesseldorf.de/kontakt/datenschutzerklaerung

§ 10 Haftung

Die Haftung der Familienbildungsstätte ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer*in sowie wenn die Familienbildungsstätte schuldhaft Rechte der Vertragspartner*in oder der Teilnehme*in verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten).

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Das Recht, gegen Ansprüche der Familienbildungsstätte aus demselben Rechtsverhältnis aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Familienbildungsstätte anerkannt worden ist.

  2. Ansprüche gegen die Familienbildungsstätte sind nicht abtretbar.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. 

  4. Diese AGB treten mit Wirkung zum 04. Februar 2026 in Kraft. Alle früheren AGB verlieren damit ihre Gültigkeit.


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